Badieintritt, Klimawandel, Stellvertretung und Steuerbezug – Sessionsbericht Dezember 2023

In der letzten Sitzung dieses Jahres ging es vor allem darum, Vorlagen zu verabschieden, die der Stadtrat im Auftrag des Parlaments erstellt hatte.

Badieintritt, Klimawandel, Stellvertretung und Steuerbezug – Sessionsbericht Dezember 2023

Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung in der Gemeindeordnung

Das Parlament hatte den Stadtrat im September beauftragt, eine Anpassung der Gemeindeordnung vorzunehmen und je einen Abschnitt zum Thema Klimawandel und Nachhaltigkeit in die Gemeindeordnung aufzunehmen.

Die Diskussion: Der Stadtrat bereitete das genau wie beauftragt vor und legte es dem Parlament zum Beschluss vor. Entsprechend wenig gab es zu diskutieren. Der neue Artikel zur Nachhaltigkeit – Sie [Die Stadt Olten] setzt sich aktiv für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung ein – war unbestritten. Beim Artikel zum Klimawandel – Sie [Die Stadt Olten] ergreift Massnahmen gegen den Klimawandel und gegen seine Auswirkungen auf dem Stadtgebiet – waren die Meinungen der Fraktionen unverändert: Die SVP und die FDP finden es nicht nötig, den Klimawandel in der Gemeindeordnung zu erwähnen. Der sei schon wichtig, aber der Bund und der Kanton kümmern sich bereits um das Thema. 

Der Entscheid: Nachhaltigkeitsartikel in der Gemeindeordnung ­– einstimmiges Ja. Der Artikel zum Klimawandel wurde mehrheitlich angenommen mit 25:12.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Wir haben beiden Änderungen zugestimmt. Es stimmt zwar, dass auf Bundesebene Massnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses vorgeschrieben werden. Das heisst aber nicht, dass die Stadt nicht ebenfalls tätig werden sollte. Wenn es darum geht, die Stadt in Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels «fit» zu machen, liegt die Verantwortung primär bei uns.

Wie es weitergeht: Die Änderungen an der Gemeindeordnung werden voraussichtlich im Frühsommer zur Volksabstimmung kommen.

Gratis-Saisonabonnemente für Oltner Schulkinder

Das Parlament hatte den Stadtrat im Frühjahr beauftragt, die Saisonabonnemente für die Badi an Oltner Schulkinder kostenlos abzugeben. Der Stadtrat hat dem Parlament nun die entsprechende Änderung des Gebührenreglements zum Entscheid vorgelegt.

Die Diskussion:  Die einzige Überraschung in der Diskussion war, dass die SVP sich für die Gratis-Saisonabonnemente einsetzte, obwohl sie im Frühjahr noch dagegen gestimmt hatte. Die Begründung: Das Parlament hätte dazumal mit der Erheblichkeitserklärung des Auftrags von Lukas Lütolf und Gian Baumann dafür entschieden. Die SVP wolle sich an den Parlamentsentscheid halten. Beim Klimawandel in der Gemeindeordnung (siehe oben) war das noch anders. 

Die FDP begründete ihre Ablehnung der Gebührenänderung unter anderem mit dem grossen Mehraufwand, der dadurch entstehen würde. Dies ungeachtet dessen, dass durch den Entscheid in der Realität keinerlei Mehraufwand entsteht. Denn schon heute müssen die Schülerinnen und Schüler, die ein vergünstigtes Saisonabonnement für 30 Franken beziehen wollen, eine Bestätigung der Lehrperson vorweisen, die individuell ausgestellt wird. Der einzige Unterschied wird sein, dass an der Badikasse beim Bezug des Saisonabonnements nicht mehr 30 Franken bezahlt werden müssen. Alles andere bleibt wie gehabt.

Der Entscheid:  Mit 30:6 Stimmen sagte das Parlament Ja zur Anpassung der Gebührenordnung und damit ein zweites Mal Ja zum kostenlosen Saisonabonnement für Schülerinnen und Schüler aus Olten.

Was Olten jetzt! dazu sagt: JA, für uns eine klare Sache. 

Wie es weitergeht: Ab 2024 sind die Badi-Saisonabonnemente für Oltner Schülerinnen und Schüler gratis.

Stellvertretungsregelung für das Gemeindeparlament

Das Parlament hatte den Stadtrat beauftragt, eine Stellvertretungsregelung für das Gemeindeparlament vorzubereiten. Dazu gehört ein Vorschlag zur Änderung der Gemeindeordnung und eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments. Nun war es am Parlament, darüber zu entscheiden.

Die Diskussion: Die SVP war nicht zufrieden mit der Vorlage des Stadtrates. Sie hatte im Vorfeld einen Katalog von offenen Fragen formuliert und angekündigt, einen Rückweisungsantrag stellen zu wollen.

Der Sinn einer Rückweisung ist es, dem Stadtrat die Möglichkeit zu geben, die Vorlage entsprechend den Vorstellungen des Parlaments zu überarbeiten und dann erneut zum Beschluss vorzulegen. Wie der Stadtrat herausfindet, was er an der Vorlage ändern soll, ist nicht formalisiert. Die Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments sagt Folgendes zu dem Thema:

  1. Ordnungsanträge beziehen sich auf die Form der Behandlung der Geschäfte, deren Verschiebung oder Rückweisung, den Schluss der Diskussion, den Unterbruch der Sitzung oder die Handhabung der Geschäftsordnung.
  2. Ein Ordnungsantrag ist nach Abschluss eines laufenden Votums zu stellen und sofort zu behandeln. Wenn das Gemeindeparlament nicht anders beschliesst [sic], so erhält zu einem Ordnungsantrag nicht mehr als ein Parlamentsmitglied für jede Fraktion das Wort. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.

Die SVP hatte mit der Gemeinderatspräsidentin abgesprochen, dass sie den Rückweisungsantrag formal erst gegen Ende der Debatte stellen werde, damit in der Debatte Raum ist, dem Stadtrat ausführliche Rückmeldungen zu geben.

Christina von Arx von der SP war jedoch nicht einverstanden mit dem Vorgehen und bestand darauf, gleich zu Beginn der Debatte einen Rückweisungsantrag zu stellen. Sie war der Meinung, dass der Stadtrat unbedingt eine spezielle Kommission einsetzen müsse, um dieses Geschäft vorzubereiten. Das gehe nicht so, wie es gemacht wurde.

Die Grünen und wir von Olten jetzt! konnten die Bedenken der anderen Fraktionen nicht nachvollziehen. Wir haben in unseren Voten betont, dass wir die aktuelle Vorlage mit den durch das Büro vorgeschlagenen Anpassungen als tauglich erachten.

Der Entscheid: Das Parlament hat mit 25:11 Stimmen die Rückweisung der Vorlage beschlossen.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Viele der Einwände, die bei den Fraktionsvoten zum Rückweisungsantrag gemacht wurden, stellten sich bei genauerer Betrachtung als Strohmann-Argumente heraus. Unsere Vermutung ist, dass es für viele Parlamentsmitglieder schlicht eine sehr schwierige Vorstellung ist, einfach so vertretbar zu sein.

Christine von Arx hat dies bei der Begründung ihres Rückweisungsantrages indirekt bestätigt, indem sie behauptete, die Wahlen in das Gemeindeparlament seien eben schon auch Personenwahlen, da man kumulieren und panaschieren könne. Uns hat das nicht wirklich eingeleuchtet, da das Schweizer Proporzwahlverfahren primär auf Parteien ausgerichtet ist, und die Anzahl Kandidierendenstimmen nur dazu dient, zu entscheiden, in welcher Reihenfolge die Sitze besetzt werden.

Wir hoffen, der Stadtrat lässt sich von der Rückweisung nicht zu sehr beeindrucken, und bringt die Vorlage mit Integration der Änderungsanträge des Büros und juristisch sauberen Erläuterungen bald erneut ins Parlament.

Im Zusammenhang mit dem Rückweisungsantrag von Christine von Arx ist uns unterdessen klar geworden, dass in einer Debatte nicht nur ein Rückweisungsantrag gestellt werden kann. Es wäre problemlos möglich gewesen, den Antrag von von Arx abzulehnen und dann später, nach der Diskussion im Parlament, über den Antrag der SVP abzustimmen. Beim nächsten Mal wissen wir es besser.

Wie es weitergeht: Der Stadtrat wird die Vorlage überarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen.

Auftrag Zila und Borner: Einheitsbezug der Steuern durch den Kanton

Die Vorstellung, für Staats- und Gemeindesteuern nur noch eine Steuerrechnung zu erhalten, ist attraktiv. Matthias Borner hatte im Kantonsparlament einen entsprechenden Vorstoss gemacht: Der Kanton soll den Gemeinden anbieten, die Gemeindesteuern zusammen mit den Staatssteuern einzuziehen. Ab 1. Januar 2024 ist das Angebot beim Kanton verfügbar. Matthias Borner wollte nun, dass Olten diesen Einheitsbezug einführt und reichte zusammen mit Nico Zila einen entsprechenden Auftrag ein.

Die Diskussion:  Die schriftliche Darlegung des Stadtrates wie auch das engagierte Votum des Finanzdirektors Savoldelli zeigten, dass die Konditionen, zu denen der Kanton diese neue Dienstleistung anbietet, sehr unvorteilhaft sind. Für die Stadt Olten würden dabei pro Jahr rund 300 000 Franken Mindererträge entstehen.

Nur ganz wenige Parlamentsmitglieder werteten den Komfortgewinn für die Steuerzahlenden höher als die Mindererträge. Entsprechend deutlich war das Abstimmungsresultat.

Der Entscheid: Abgelehnt mit 29:5 Stimmen bei einer Enthaltung.

Was Olten jetzt! dazu sagt: Wir fanden die Idee attraktiv, die Mehrkosten hingegen weniger und stimmten dann auch mehrheitlich gegen den Vorschlag. 

Ein Teil unserer Fraktion stimmte für den Auftrag, da die zwei Rechnungen bei Personen, die mit dem Schweizer Steuersystem nicht so vertraut sind, oft zu Unklarheiten führen oder gar ganz konkret finanzielle Engpässe zur Folge haben. Denn nach der Freude über die tiefe Steuerrechnung der Gemeinde folgt der Schock über den Betrag auf der Steuerrechnung von Bund und Kanton. Gerade bei Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und tiefem Bildungsstand ist dies oft der Fall. Zusammen mit Vorbezug und definitiver Veranlagung ist die Verwirrung dann komplett.

Im Kanton Aargau ziehen übrigens die Gemeinden die Steuern für den Kanton ein. Das wäre auch für den Kanton Solothurn eine attraktive Option. Mindestens im Fall von Olten. So gäbe es nur eine Rechnung und der Kanton könnte erst noch von den tieferen Kosten in Olten profitieren.

Wie es weitergeht: Das Thema ist im Moment vom Tisch.