No fun beim Pontonierhaus – ein Kommentar

Anfang Woche hat die Stadt den Abschluss des Projektes zur Sanierung des Aareufers beim Pontonierhaus bekannt gegeben. Leider hat eine Anwohnerin die im Projekt geplante Freizeitanlage am Aareufer auf gerichtlichem Weg verhindert.

Leute die in Fluss baden und mit einem STOP Schild konfrontiert sind.

Ich wurde heute gefragt, was ich zu der Geschichte meine. Hier meine Antwort:

Ich finde es traurig für die Mitarbeitenden der Baudirektion, die viel Energie in die Planung des Projekts gesteckt hatten.

Ich finde es traurig für all die Menschen, die sich vor ein paar Jahren bei der Ankündigung des Projektes freuten und den Baufortschritt erwartungsvoll verfolgten.

Ich finde es traurig, dass der klare Wille der Menschen, welche die Aare-Initiative unterzeichneten, zwar vom Bundesgericht anerkannt, aber gleichzeitig behindert wurde.

Ich finde es traurig, dass eine Anwohnerin es fertiggebracht hat, der Oltner Bevölkerung einen Aarezugang und einen neuen attraktiven Aufenthaltsort am Wasser vorzuenthalten.

Warum hat die Stadt eigentlich nicht einfach mit Bauen gewartet, bis alles geklärt war, wurde auf Social Media gefragt. Das Problem war, dass der Uferweg drohte, in die Aare abzurutschen. Aus diesem Grund existierte das Projekt. Die Freizeitanlage war ein «Goodie», das mit kleinen Zusatzkosten hätte realisiert werden können.

Durch die Einsprache war das Sanierungsprojekt schon um Jahre verzögert worden. Als das Bundesgericht dann letztes Jahr dem Fall die aufschiebende Wirkung entzog, wurde das Bauprojekt umgehend gestartet. Da nur im Winter gebaut werden kann, wenn die Aare einen tiefen Wasserstand hat, hätte ein weiteres Zuwarten eine Verzögerung um ein weiteres Jahr bedeutet.

Als der Bundesgerichtsentscheid mit Rückweisung ans Verwaltungsgericht bekannt wurde, waren die Bauarbeiten weitgehend fertig. Die Baustelle für einen allenfalls positiven Entscheid des Verwaltungsgerichts während Monaten weiter offenzuhalten, war aus Kostengründen nicht möglich. So wurde der Bau abgeschlossen und das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben.

Der Lichtblick bei der Sache ist, dass es so nun auch keinen negativen Gerichtsentscheid bezüglich Freizeitanlage beim Pontonierhaus gibt. Denn: Heute ist nicht alle Tage – und ich bin sicher, das letzte Wort zum Thema ist noch nicht gesprochen. Wenn nicht der Stadtrat selbst einen neuen Anlauf unternimmt in der Sache, werden wir von Olten jetzt! parlamentarisch versuchen, etwas in die Wege zu leiten. 

Ich habe auch gehört, es gäbe Interessent:innen, die beim Pontonierhaus gerne eine Buvette betreiben wollen. Das würde die Ufervegetation sicher nicht stören.